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EU Kommission präsentiert Drohnenstrategie 2.0 zum Aufbau eines großen europäischen Drohnenmarktes

EU-Kommission präsentiert Drohnenstrategie 2.0 zum Aufbau eines großen europäischen Drohnenmarktes

"Quelle: bvcp.de"

In ihrer am 29.11.2022 angenommenen europäischen Drohnenstrategie 2.0 legt die Kommission ihre Vision für die Weiterentwicklung des europäischen Drohnenmarktes dar. Grundlage für die Strategie ist der weltweit fortschrittlichste Sicherheitsrahmen, den die EU für den Betrieb von Drohnen und die für sie geltenden technischen Anforderungen festgelegt hat. Die neue Drohnenstrategie zeigt auf, wie Europa den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab weiterverfolgen und gleichzeitig dem Sektor neue Chancen eröffnen kann.

Von Arbeitsplätzen bis zu neuen Mobilitätslösungen

Dank des umfassenden EU-Regelungsrahmens wurden im Luftraum über Europa bereits Hunderttausende Flugstunden mit Drohnen sicher durchgeführt, z. B. für die Vermessung von Infrastruktur, die Überwachung von Ölverschmutzungen oder für die Bodenbeprobung. Auch Projekte, bei denen Drohnen für medizinische Lieferungen, d. h. den Transport medizinischer Proben zwischen Gesundheitsdiensten, eingesetzt werden, machen gute Fortschritte.

Die Realisierung des „U-Space“ im Januar 2023, eines in der Welt einzigartigen europäischen Systems für das sichere Management des Drohnenverkehrs, wird den Grundstein für einen verstärkten Flugbetrieb legen (wir berichteten bereits in unserem Beitrag von 10. November 2022 darüber).

Hierzu meint die EU-Kommissarin für Verkehr, Adina Vălean:

Mit dem Aufkommen einer neuen Generation elektrisch betriebener Luftfahrzeuge, die in einem städtischen und regionalen Umfeld betrieben werden können, müssen wir nicht nur die Sicherheit des Flugbetriebs in unserem Luftraum aufrechterhalten, sondern auch dafür sorgen, dass die Bedingungen sowohl den kommerziellen Bedürfnissen der Betreiber als auch den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Schutz der Privatsphäre und Gefahrenabwehr genügen. Die heute angenommene Strategie erweitert nicht nur die Fähigkeit Europas, den kommerziellen Drohnenbetrieb in großem Maßstab weiterzuverfolgen, sondern eröffnet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen neue Chancen. Mit dem richtigen Rahmen könnte der Markt für Drohnendienste in Europa bis 2030 einen Wert von 14,5 Mrd. EUR erreichen und 145 000 Arbeitsplätze schaffen.

 

Bevor die Kommission diese innovativen Technologien weiter vorantreibt, möchte sie sicherstellen, dass die Gesellschaft Drohnen unterstützt. Daher werden die nationalen, regionalen und lokalen Gemeinschaften in der Strategie aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Drohnendienste auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger abgestimmt sind und den Bedenken in Bezug auf Lärm, Sicherheit und Schutz der Privatsphäre Rechnung tragen.

Roadmap der Drohnenstrategie 2.0

Die Strategie sieht vor, dass die folgenden Drohnendienste bis 2030 zum Alltag in Europa gehören werden:
  • Notfalldienste, Kartierung, Bildgebung, Inspektion und Überwachung durch zivile Drohnen auf der Grundlage des geltenden Rechtsrahmens sowie dringende Lieferungen von Kleinsendungen wie biologischen Proben oder Arzneimitteln.
  • Dienste der innovativen Luftmobilität, wie Flugtaxis, die regelmäßige Personenbeförderung anbieten, wobei zunächst noch Luftfahrzeuge eingesetzt werden, die Pilotinnen oder Piloten an Bord haben. Letztlich wird jedoch eine vollständige Automatisierung des Flugbetriebs angestrebt.
Damit das Potenzial des EU-Drohnenmarktes und der EU-Drohnendienste auch genutzt werden kann, gilt es festzulegen, welche technologischen Bausteine wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, EU-Weltraumdienste und mobile Telekommunikation hierfür von besonderer Bedeutung sind. Dies wird der EU dabei helfen, einen innovativen und wettbewerbsfähigen Drohnensektor aufzubauen und strategische Abhängigkeiten zu verringern.

In der Strategie werden zudem Bereiche für Synergien zwischen Zivil- und Verteidigungsdrohnen sowie für erhöhte Drohnenabwehrfähigkeiten und Systemresilienz identifiziert.

19 Maßnahmen für den Drohnenmarkt von morgen

Die Kommission wird nun die Arbeit an den 19 operativen, technischen und finanziellen Leitinitiativen der Strategie aufnehmen, um ein geeignetes rechtliches und kommerzielles Umfeld für den Luftraum und den Markt für Drohnen von morgen zu schaffen:
  • Annahme neuer Anforderungen an die Ausbildung für Piloten von ferngesteuerten und bemannten eVTOL-Luftfahrzeugen (elektrische Luftfahrzeuge mit senkrechter Start- und Landefähigkeit) und gemeinsamer Vorschriften für die Lufttüchtigkeit dieser Luftfahrzeuge.
  • Finanzierung der Einrichtung einer Online-Plattform zur Unterstützung lokaler Interessenträger und der Industrie bei der Umsetzung einer nachhaltigen innovativen Luftmobilität.
  • Entwicklung eines strategischen Drohnen-Technologiefahrplans, um zu ermitteln, in welchen Bereichen vorrangig Forschung und Innovation gefördert, bestehende strategische Abhängigkeiten verringert und das Entstehen neuer Abhängigkeiten verhindert werden müssen.
  • Festlegung von Kriterien für eine freiwillige Kennzeichnung der Cybersicherheit von Drohnen.
Diese Arbeiten werden den Weg für einen gewerblichen Flugbetrieb in großem Umfang ebnen und sicherstellen, dass Europa von Synergien zwischen dem zivilen, sicherheitsbezogenen und militärischen Einsatz von Drohnen und damit zusammenhängenden Technologien, einschließlich Drohnenabwehrlösungen, profitiert.

In der Strategie der Kommission für nachhaltige und intelligente Mobilität wurde die Ausarbeitung einer modernen europäischen Drohnenstrategie bis Ende 2022 angekündigt. Dieser Mitteilung war eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt, in der die Herausforderungen für die Drohnenindustrie sowie die Analysen und Daten, die der neuen Drohnenstrategie 2.0 zugrunde liegen, bewertet wurden.

Seit 2014 ist die Kommission damit befasst, die Grundlagen für eine umfassende EU-Politik im Bereich Drohnen zu schaffen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission und die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission enthalten detaillierte Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge und legen die Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung unbemannter Luftfahrzeugsysteme fest. Seit 2003 hat die Union knapp 980 Mio. EUR in die Entwicklung bzw. den Einsatz von Drohnen für innovative Anwendungen investiert. Im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsprogramme hat sie 320 Projekte im Zusammenhang mit Drohnen finanziert.

Mit dem BVCP habt Ihr die Möglichkeiten, das Fernpilotenzeugnis A2 noch rechtzeitig zu erwerben – ob als reiner Online-Kurs mit e-Learning, Drohnen-Quiz und Online-Prüfung oder kombiniert mit einem Praxistraining, entweder als halbtägiger Crash-Kurs mit den Übungen für die Selbsterklärung zur praktischen Erfahrung oder als ganztägiger Intensiv-Kurs mit Vermittlung aller praktischen Grundkenntnisse für das Copter-Fliegen. Ab 3 Teilnehmern könnt Ihr auch einen Exklusiv-Kurs bei Euch vor Ort in Eurem Unternehmen oder Verein buchen.

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